Partner Bestimmungen

Partner Bestimmungen mit der Authentic Experiences GmbH (Marke SCRATCH)

Präambel

Die Plattform betreibt ein Gutscheinsystem, über das Endkunden Gutscheine für Restaurants, Cafés und andere Erlebnisse wie bspw. Baristakurse erwerben und als digitales Geschenk (Digitales Rubellos) nutzen können. Der Partner ist ein gewerbliches Unternehmen im Bereich der Gastronomie und Dienstleistungen und möchte die von der Plattform ausgegebenen Gutscheine als Zahlungsmittel für seine Waren und Dienstleistungen akzeptieren.

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Der Partner akzeptiert die von der Plattform ausgegebenen Gutscheine (nachfolgend "Gutscheine") als vollwertiges Zahlungsmittel für alle vereinbarten Dienstleistungen aus den Registrierungsunterlagen.
2. Die Plattform nimmt den Partner als Akzeptanzstelle nach interner Prüfung in ihr Gutscheinsystem auf und listet ihn entsprechend auf ihrer Website (www.scratchgifts.de).
3. Die Gutscheine können von den Kunden des Partners bis zur Höhe des auf dem Gutschein angegebenen Nennwerts beim Partner eingelöst werden.

§ 2 Pflichten der Plattform

1. Die Plattform stellt dem Partner die zur Gutschein-Einlösung notwendige Technik (Einlöseportal) und Anweisungen zur Verfügung (Informationsdokument SCRATCH).
2. Die Plattform verpflichtet sich zur Abrechnung und Auszahlung der eingelösten Gutscheine an den Partner gemäß §4 dieser Vereinbarung.
3. Die Plattform listet den Partner in ihrem Verzeichnis der Akzeptanzstellen.

§ 3 Pflichten des Partners (Akzeptanzstelle)

1. Der Partner verpflichtet sich, alle bei ihm zur Einlösung vorgelegten Gutscheine, die technisch valide sind, gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung zu akzeptieren und die im Gutschein verbrieften Leistungen zu erbringen.
2. Der Partner gewährleistet, dass seine Mitarbeiter über den Prozess der Gutschein-Einlösung und -Abrechnung informiert sind und diesen korrekt anwenden.
3. Der Partner ist für die korrekte und vollständige Durchführung der Gutschein-Einlösung über die von der Plattform bereitgestellten Systeme verantwortlich.
4. Der Partner gewährt die gesetzliche Gewährleistung für die mit Gutscheinen bezahlten Waren/Dienstleistungen und verpflichtet sich entsprechend zur vollständigen und uneingeschränkten Leistungserbringung.

§ 4 Gültigkeit der Gutscheine

1. Die von der Plattform ausgegebenen Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
2. Die Gutscheine sind grundsätzlich drei (3) Jahre lang gültig. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde (gemäß §195, §199 BGB).
3. Der Partner verpflichtet sich, die Gutscheine der Plattform für die Dauer dieser gesetzlichen Frist zu den bei Einlösung aktuellen Konditionen zu akzeptieren.
4. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
5. Eine Einlösung nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist ist ausgeschlossen.

§ 5 Abrechnung und Vergütung

1. Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung erfolgt monatlich für alle im Abrechnungszeitraum (vorheriger Kalendermonat) korrekt eingelösten Gutscheine. Die Plattform erhebt die hierfür relevanten Informationen über das System. Die Rechnung wird dem Partner per E-Mail übermittelt.
2. Vergütung: Die Plattform zahlt dem Partner den Nennwert der eingelösten Gutscheine abzüglich einer vereinbarten Provision von 15%. Die Zahlung ist bis zum 15. des Folgemonats der Einlösung nach ordnungsgemäßer Abrechnung gemäß § 5 Abs.1 fällig.
3. Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt auf das vom Akzeptanzpartner genannte Konto.
4.1 Die von der Plattform an den Partner ausgestellte Gutschrift über die Erstattung enthält den jeweils geltenden Umsatzsteuerbetrag. Der Partner ist verpflichtet, die in der Gutschrift ausgewiesene Umsatzsteuer ordnungsgemäß an das zuständige Finanzamt abzuführen.
4.2 Die von der Plattform ausgestellte Rechnung über die vereinbarte Provision enthält ebenfalls den jeweils geltenden Umsatzsteuerbetrag. Die Plattform ist verpflichtet, die in dieser Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer ordnungsgemäß an das zuständige Finanzamt abzuführen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

1. Die Vereinbarung tritt mit Bestätigung der Aufnahme des Anzeptanzpartners durch die Platform in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Die Vertragsparteien können diesen Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat, jeweils zum 15. des Vormonats ordentlich kündigen.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere das wiederholte Nichtakzeptieren von Gutscheinen durch den Partner.
4. Eine Kündigung muss in Textform erfolgen.
5. Gutscheine, die bis zur Beendigung dieser Vereinbarung durch Kunden der Plattform erworben wurden, behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit gemäß §4 dieser Vereinbarung. Sollte eine Einlösung aus Gründen, die außerhalb der Verantwortung der Plattform liegen (z. B. dauerhafte Betriebsschließung, Qualitätsmängel, negative Bewertungen oder sonstige berechtigte Zweifel an der Einlösefähigkeit oder -qualität des Partners), nicht mehr möglich oder nicht zumutbar sein, kann der Gutschein nach Ermessen der Plattform durch ein gleichwertiges oder angemessen angepasstes Ersatzangebot ersetzt werden.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

1. Jede Partei haftet für Schäden, die der anderen Partei durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
2. Die Plattform übernimmt keine Haftung für Mängel an den vom Partner gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen. Hierfür ist allein der Partner verantwortlich.
3. Die Plattform übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Gutscheinaktionen des Partners.

§ 8 Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Kooperation erlangten vertraulichen Informationen (z.B. Abrechnungsdaten, Kundendaten, technische Details) geheim zu halten.

§ 9 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. DSGVO) einzuhalten. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der jeweils anderen Partei erfolgt, ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform mit beiderseitiger Zustimmung. Die Zustimmung kann auch durch elektronische Signatur (z. B. DocuSign) oder durch Austausch unterzeichneter Dokumente in Textform (z. B. eingescanntes PDF per E-Mail) erfolgen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.